Auswirkungen der Berücksichtigung von Gärresten auf den Anfall organischer Dünger in einer novellierten Düngeverordnung – dargestellt am Beispiel Schleswig-Holstein

Autor/innen

  • Prof. Dr. Friedhelm Taube Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
  • Johan Schütte Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
  • Christof Kluß Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

DOI:

https://doi.org/10.12767/buel.v0i219.29

Abstract

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) wird die Düngeverordnung (DüV) novellieren. Vorschläge für Veränderungen wurden von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) im Auftrag des BMELV erarbeitet. Diese Vorschläge sehen unter anderem vor, die Kategorie der anzurechnenden organischen Dünger um den Bereich der Gärreste aus Biogasanlagen und Klärschlämme zu erweitern.

Da insbesondere in den norddeutschen Veredlungs- und Milcherzeugungsregionen eine enge räumliche Verknüpfung zwischen der Tierhaltung und der Biogaserzeugung gegeben ist, wurden auf der Datenbasis des Bundeslandes Schleswig-Holstein die zu erwartenden Effekte entsprechend der Vorschläge der BLAG auf den Anfall organischer N-Dünger auf Landes- und Kreisebene kalkuliert.

Die zusätzliche Anrechnung der oben aufgeführten organischen N-Dünger erhöht den landesweiten N-Anfall aus organischen Düngern (N-Ausscheidungen abzüglich Stall- und Lagerverluste) um 25 kg N/ha auf 110 kg N/ha effektiv verfügbarer landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN). Die effektiv verfügbare LN ergibt sich aus der LN abzüglich der Flächen, die z.B. aufgrund von Agrarumweltmaßnahmen nicht für die Applikation organischer Dünger genutzt werden können. Unter Berücksichtigung der maximal zu applizierenden organischen Düngung in Höhe von 170 kg N/ha zeigen die Ergebnisse, dass in einigen Landkreisen mit gleichzeitig intensiver Tierhaltung und Biogaserzeugung die Flächenverfügbarkeit zur Ausbringung organischer N-Dünger limitiert ist.

Vorausgesetzt, die gesamte effektiv verfügbare LN eines jeden Landkreises stünde für die Applikation von 170 kg N/ha aus organischen Düngern zur Verfügung, würden die Flächen in allen Landkreisen ausreichen, um die Vorgaben einer novellierten DüV zu erfüllen.

Bereits bei einer Einschränkung der effektiven Flächenverfügbarkeit um 10 % sind jedoch Exporte aus einzelnen Landkreisen erforderlich.

Bei einer derzeit angenommenen realistischen Flächenverfügbarkeit von 80% der effektiven LN für die Applikation organischer Dünger müssen bereits Gülle und Gärreste in einem Umfang von ca. 1.000.000 Tonnen Frischmasse über Kreisgrenzen hinweg exportiert werden, was zu LKW-Transportkosten von mehr als 5 Millionen Euro und transportbedingten zusätzlichen CO2-Emissionen von über 2.600 Tonnen CO2 führen würde. Die daraus resultierenden Anpassungsstrategien werden diskutiert.

Veröffentlicht

2013-09-13

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