Die Rebsorten sind so weit - jetzt ist der Markt gefragt! - Nachhaltigkeit und Klimawandel zwingen zum Sortenwandel!
Sehr geehrte Leserinnen und Leser!
Die Europäische Union plant, die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in „empfindlichen Gebieten“ zu verbieten. Davon wären erhebliche Anteile deutscher Rebflächen – auch ökologisch bewirtschafteter Flächen betroffen – ein rentabler Weinbau dort kaum möglich. Da auch Fungizide nicht mehr eingesetzt werden dürften, böte der Anbau von PIWIs, pilzwiderstandsfähigen Rebsorten, eine Alternative zur Fortführung des Weinanbaus. Der Beitrag
stellt die Züchtung pilzwiderstandsfähiger Sorten, PIWIs, vor. Darin wird auch auf die Notwendigkeit einer griffigen verbraucherorientierten Markteinführung hingewiesen.
Weiterführende Informationen und innovative Projekte zu diesem Thema finden Sie im Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung (FISA), www.fisaonline.de.
- Nachhaltige Produktion von innovativem Sekt
- Neue Anbausysteme für einen nachhaltigen Weinbau. Teilprojekt A
- Verbundprojekt: Ein Beitrag des Weinbaus zu den Klimaschutzzielen der COP21-Konferenz von Paris: Humusspeicherung und Sensoreinsatz zur CO2-Minimierung im Weinbau mit PIWI-Sorten - Teilprojekt 1
- Verhalten von Echtem Mehltau (EM; Erysiphe necator) resistenten Rebsorten und Zuchtlinien (Vitis spec.) gegenüber genetisch diversen nordamerikanischen EM Isolaten für zukünftige Züchtungsprogramme
- Funktionsanalyse der asiatischen Resistenzloci Rpv12 und Rpv10 gegen den Falschen Mehltau (Plasmopara viticola) der Weinrebe
- Verbundprojekt: Entwicklung automatisierter Verfahren zur frühzeitigen Felddiagnostik des Falschen Mehltaus, Plasmopara viticola, für einen angepassten Pflanzenschutz im Ökoweinbau
Ihre Redaktionen
BüL-Berichte über Landwirtschaft & FISA-Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung
wünschen Ihnen
Fröhliche Weihnachten
und
Alles Gute für das Neue Jahr 2023!
PS:
Der Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 sieht im Artikel 18 u. a. vor:
(1) Die Verwendung jeglicher Pflanzenschutzmittel ist in allen empfindlichen Gebieten und in einem Umkreis von drei Metern um diese Gebiete verboten. Diese Pufferzone von drei Metern darf nicht durch den Einsatz alternativer Risikominderungstechniken verringert werden. …
"Zu »ökologisch empfindlichen Gebieten« rechnet die Kommission jede Art von Schutzgebieten: Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete, Vogelschutzgebiete, Natura-2000-(FFH)-Schutzgebiete sowie »alle sonstigen nationalen, regionalen oder lokalen Schutzgebiete, die von den Mitgliedstaaten an das Verzeichnis der nationalen Schutzgebiete (CDDA) gemeldet wurden."
Quelle: https://www.meininger.de/weinbau/politik-und-verbaende/radikal-reduktion
PIWIs – pilzwiderstandsfähige Reben
Quelle: Internetseite des Deutschen Weininstituts
Piwi-Weine lassen sich nur mit innovativen Strategien verkaufen
Quelle: magazin wein.plus