Vergleichswerte landwirtschaftlicher Grundstücke für die Preismissbrauchskontrolle aus agrarökonomischer und rechtswissenschaftlicher Sicht
Sehr geehrte Leserinnen und Leser!
Welche Wertmaßstäbe für landwirtschaftliche Grundstücke möglich sind, wird unter agrarökonomischen und rechtswissenschaftlichen Gesichtspunkten im Beitrag:
Vergleichswerte landwirtschaftlicher Grundstücke für die Preismissbrauchskontrolle aus agrarökonomischer und rechtswissenschaftlicher Sichterörtert. Damit soll eine Grundlage für die Etablierung einer Preismissbrauchskontrolle beim Verkauf landwirtschaftlich genutzter Flächen geschaffen werden.
Weiterführende Informationen und innovative Projekte zu diesem Thema finden Sie im Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung (FISA), www.fisaonline.de .
- Bestimmungsgründe und Auswirkungen der Entwicklungen auf landwirtschaftlichen Bodenmärkten
- Landeigentum und Grundstücksverkehr in Bayern
- Modellierung des betrieblichen Strukturwandels im Agrarsektor
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PS:
Einen Überblick zum Beitragsthema geben:
- Bodenmarkt Sachsen-Anhalt nachhaltig gestalten
- Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bodenmarktpolitik“ (BLAG) hat sich auf die folgenden bodenmarktpolitischen Ziele verständigt:
- Aufrechterhaltung und Förderung einer breiten Streuung des Bodeneigentums,
- Vermeidung marktbeherrschender Positionen auf regionalen Bodenmärkten,
- Vorrang von Landwirtinnen und Landwirten beim Flächenerwerb,
- Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft,
- Begrenzung des Anstiegs von Kauf- und Pachtpreisen landwirtschaftlicher Flächen,
- Vorrang für eine landwirtschaftliche Nutzung der Agrarflächen,
- Verbesserung der Informationslage sowie der Markttransparenz auf dem Bodenmarkt.
Aus dem Abgleich der Ergebnisse der Situationsanalyse auf den Bodenmärkten einerseits und der Ziele zukünftiger Bodenmarktpolitik andererseits hat die BLAG in verschiedenen Bereichen regional unterschiedlichen bodenmarktpolitischen Handlungsbedarf ausgemacht.
Quelle:
Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bodenmarktpolitik“
vom März 2015, S. 102