10 Empfehlungen für eine ganzheitliche Betrachtung von landwirtschaftlicher Produktion und biologischer Vielfalt
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
mit der Ackerbaustrategie 2035 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Leitlinien für den Pflanzenbau in den nächsten 15 Jahren aufgezeigt. Eine davon ist "Biodiversität in der Agrarlandschaft erhalten und fördern".
Diesen Aspekt greift die gestern in „BüL“ veröffentlichte Stellungnahme des "Wissenschaftlichen Beirats für Biodiversität und Genetische Ressourcen beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft" (WBBGR):
auf und konkretisiert die für eine Förderung der Biodiversität erforderlichen Maßnahmen und Aktivitäten. Ziel dabei ist, die Felder künftig so zu bestellen, dass sie wieder zunehmend Lebensräume für die Vielfalt des Lebens werden.
Weiterführende Informationen und innovative Projekte zu diesem Thema finden Sie im Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung (FISA), www.fisaonline.de .
- FInAL - Förderung von Insekten in Agrarlandschaften durch integrierte Anbausysteme mit nachwachsenden Rohstoffen - Ein wissenschaftlich begleitetes Modell- und Demonstrationsvorhaben in Landschaftslaboren
- Verbundvorhaben: Genetische Erhaltungsgebiete für Wildselleriearten (Apium und Helosciadium) als Bestandteil eines Netzwerkes genetischer Erhaltungsgebiete in Deutschland (Ge-Sell)
- Genetische Diversität bei Patellifolia-Arten
- Züchterische Erschließung und Nutzbarmachung pflanzengenetischer Ressourcen durch on-farm/in-situ Erhaltung und Positionierung von Produkten im Bio-Lebensmitteleinzelhandel. Projektleitung (ZenPGR)
PS:
Biologische Vielfalt - Vom Club of Rome bis heute
Der Schutz von Ökosystemen und eine nachhaltige Zukunft der Menschheit waren bereits Ziele des 1968 gegründeten Club of Rome , einem Zusammenschluss von Experten verschiedener Disziplinen aus unterschiedlichen Ländern.
Dieser "Club" fasste seine Überlegungen im Jahr 1972 im Bericht Die Grenzen des Wachstums zusammen.
Es brauchte weitere 20 Jahre bis schließlich die Völkergemeinschaft ein Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) geschaffen und auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) 1992 in Rio de Janeiro beschlossen hat.
Die Convention on Biological Diversity (CBD) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen souveränen Staaten. Inzwischen ist das Übereinkommen von rd. 196 Vertragsparteien unterzeichnet und auch ratifiziert worden.
Darin haben die Mitgliedsstaaten vereinbart, die Vielfalt des Lebens auf der Erde zu schützen, zu erhalten und deren nachhaltige Nutzung so zu organisieren, dass möglichst viele Menschen heute und auch in Zukunft davon leben können.
Ein halbes Jahrhundert nach Gründung des Club of Rome konkretisiert – wiederum ein Zusammenschluss von Experten, der WBBGR - den Schutz und die Verbesserung der Vielfalt des Lebens in seiner Stellungnahme „10 Empfehlungen für eine ganzheitliche Betrachtung von landwirtschaftlicher Produktion und biologischer Vielfalt“ im Sinne eines sich gegenseitig fördernden Systems.