Besenwirtschaften als Möglichkeit der Einkommenskombination in der Weinwirtschaft
Sehr geehrte Leserinnen und Leser!
Besenwirtschaften oder Straußenwirtschaften beschreiben eine saisonal geöffnete Gastronomieform bei Weinerzeugern. Der Beitrag
Besenwirtschaften als Möglichkeit der Einkommenskombination in der Weinwirtschaft
untersucht zu den Besenwirtschaften:
- ihren Stellenwert für Weinerzeuger
- auf welche Zielgruppen sie ausgerichtet sind und
- in welchen Monaten sie geöffnet sind.
Weiterführende Informationen und innovative Projekte zu diesem Thema finden Sie im Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung (FISA), www.fisaonline.de .
Deutscher Weinbauverband e.V. (DWV)
Forschungsring des Deutschen Weinbaus (FDW)
ECO-CONSULT- Internationale Beratung im ökologischen Weinbau
ECOVIN Bundesverband Ökologischer Weinbau e. V (ECOVIN)
Weinbauverbände und weitere Netzwerke vertreten die Interessen von Winzerinnen und Winzern. Sie engagieren sich für gute Rahmenbedingungen, im Bereich des Anbaus, der Beratung sowie der eigentlichen Weinproduktion, u. a. werden auch neue Absatz-und Vermarktungsstrategien als Ziel verfolgt.
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PS:
Karl der Große – Gründer der Besenwirtschaften
Einer Legende nach ist Karl der Große (geb. 748/749 gest. 814) der Urvater der Besenwirtschaften. Er regierte sein Reich mit Hilfe sogenannter Capitularien, königlicher Erlasse.
In einem Erlass von 812, Capitulare de villis vel curtis imperii , erlaubte Karl der Große den Winzern den Betrieb von „Kranzwirtschaften“, Gastwirtschaften, die durch einen ausgehängten Kranz aus Reben oder Efeu kenntlich gemacht wurden.
Die eigentliche Geschichte der Besenwirtschaften begann erst im Mittelalter.
Die Bauern und Winzer hatten keinen eigenen Grund und Boden und mussten die erzeugten Trauben an die Lehensherren abgeben, die auch über die notwendigen Keltern zur Verarbeitung und Keller zur Aufbewahrung verfügten. Lediglich kleine Restmengen verblieben den Winzern zum Verkauf. Allerdings gestaltete sich dieser sehr schwierig, weil die Feudalherren und später auch das Bürgertum ein Monopol auf den Weinhandel hatten.
Allein der Ausschank von selbsterzeugtem Wein wurde den Winzern zugestanden.
Um aber die bereits bestehenden Wirtshäuser vor dieser neuen Konkurrenz zu schützen, durften die Besen-, Straußwirtschaften nur temporär öffnen und nur eine stark reglementierte Auswahl an Speisen anbieten.
Nach außen mussten sie sich klar gegenüber den normalen Wirtshäusern abgrenzen, indem sie sich mit Besen, Sträußen, Kränzen, Büschen oder ähnlichem kenntlich machten.
Auch wenn die Bauernbefreiung im 19. Jahrhundert den Winzern einige Freiheit brachte, gab es keine wirkliche materielle Verbesserung. Diese trat für die Bauern erst ab der Mitte des 19. Jahrhunderts durch das sich entwickelnde Genossenschaftswesen ein. Die Weingärtnergenossenschaften konnten i. B. den Wein viel besser vermarkten als die vielen kleinen Familienbetriebe. Dadurch ging es den Winzern wirtschaftlich besser.
(Quellen: https://zartbitter-und-zuckersuess.de/besenwirtschaften-und-besenbrot/ https://zartbitter-und-zuckersuess.de/besenwirtschaften-und-besenbrot/
https://www.google.com/search?client=firefox-b-e&q=Landg%C3%BCterordnung+Karl+des+Gro%C3%9Fen )