Präferenz deutscher Landwirte für Pachtpreisanpassungsklauseln unter Berücksichtigung des Klimawandels und der Änderung agrarpolitischer Rahmenbedingungen
Liebe Leserinnen und Leser!
Pachtverträge, die zu fixen Konditionen auf einem hohen Preisniveau abgeschlossen wurden, führen bei schlechten Ernteergebnissen, niedrigen Erzeugerpreisen und hohen Produktionskosten zu Liquiditätsengpässen sowie erheblichen Einkommensverlusten.
Flexible Pachtpreisanpassungsklauseln könnten als ein Instrument des Risikomanagements für den Pächter landwirtschaftlicher Flächen dienen, indem sie die Risiken zwischen Verpächter und Pächter aufteilen.
Der Beitrag
erläutert die Ergebnisse einer in 2019/2020 unter deutschen Landwirten durchgeführten Online-Umfrage.
Weiterführende Informationen und innovative Projekte zu diesem Thema finden Sie im Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung (FISA), www.fisaonline.de .
- Die Bestimmungsgründe der Landpachtpreise in Deutschland - eine Analyse zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ökologischer und anderer besonders nachhaltiger Landwirtschaft
- Untersuchung der Wirkung des Pachtmarktes auf das Wachstum von ökologisch wirtschaftenden Betrieben
- Reale Bodenrenten in Westfalen, 16. bis frühes 20. Jahrhundert
Ihre Redaktionen
BüL-Berichte über Landwirtschaft & FISA-Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung
PS:
Pacht - Miete
Bei Verträgen, die der Überlassung einer bestimmten Sache auf Zeit dienen, wird zwischen „Miete“ und „Pacht“ unterschieden.
Beide Vertragstypen sehen zwar ein Verhältnis von einem zahlenden Nutzer (= Mieter beziehungsweise Pächter) und einem Vermieter vor.
Doch während ein Mietvertrag dem Mieter gemäß §§ 535 bis 580a BGB zwar die Nutzung der Sache genehmigt, nicht aber einen eventuell daraus resultierenden Gewinn gestattet, ist dies beim Pachtvertrag anders geregelt:
Die Pacht ist gemäß § 581 BGB eine zeitlich begrenzte Gebrauchsüberlassung mit der Möglichkeit der Fruchtziehung.
„Fruchtziehung“ bedeutet nicht, dass auch tatsächlich Früchte geerntet werden sollen; vielmehr stammt dieser Begriff von der lateinischen Bezeichnung der Eigentumsrechte ab (usus, usus fructus, abusus).
Danach hat der Pächter anhand des Pachtvertrages das Recht, aus der von ihm gepachteten Sache (beispielsweise Gastronomiebetrieb, landwirtschaftliches Grundstück, Unternehmen) oder Rechte (beispielsweise Fischereirechte) einen Ertrag zu erwirtschaften.
Ein Mieter hingegen besitzt dieses Recht nicht.
Zur Verdeutlichung das klassische Beispiel „Apfelbäume“:
- In einem Mietverhältnis gehören die Äpfel dem Vermieter
- In einem Pachtverhältnis gehören die Äpfel dem Pächter
Dafür, dass der Pächter nicht nur die Sachen gebrauchen, sondern auch deren Ertrag für sich behalten darf, zahlt er dem Verpächter einen sogenannten Pachtzins, der in der Regel am Ende eines Pachtjahres zu entrichten ist. ...
(Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/pacht-agrarrecht )
Weitere Hintergrundinformationen in: