Wege zu einem effizienten Waldnaturschutz in Deutschland

Stellungnahme Januar 2020

Autor/innen

  • Jörg Müller
  • Jürgen Bauhus
  • Matthias Dieter
  • Hermann Spellmann
  • Bernhard Möhring
  • Sven Wagner
  • Heino Wolf
  • Manfred Niekisch
  • Hubert Weiger
  • Peter Feindt
  • Ulrich Hamm
  • Frank Wätzold
  • Volkmar Wolters
  • Eve-Marie Engels
  • Ulrich Schraml
  • Friederike Lang
  • Ulrike Pröbstl-Haider
  • Klaus Richter

DOI:

https://doi.org/10.12767/buel.vi228.284

Abstract

Waldnaturschutz hat viele Facetten und Handlungsfelder. Die Stellungnahme ist fokussiert auf den Erhalt überlebensfähiger und sich austauschender Populationen aller heimischen Waldarten und unterbreitet Vorschläge für einen effizienten Waldnaturschutz sowie zur Honorierung diesbezüglicher Leistungen.

Empfehlungen für einen effizienten Waldnaturschutz auf verschiedenen Ebenen der Biodiversität:

Empfehlungen für die Ebene der genetischen Vielfalt:

  • Sensibilisierung der Waldbewirtschafterinnen und Waldbewirtschafter für die Relevanz genetischer Vielfalt und für die Unterstützung geeigneter Maßnahmen der In-situ-Erhaltung genetischer Ressourcen
  • Weiterentwicklung des genetischen Monitorings von Populationsstrukturen der Waldbäume
  • Fortführung von Ex-situ-Maßnahmen zur Erhaltung forstgenetischer Ressourcen gefährdeter Gehölzarten
  • Erhöhung der genetischen Vielfalt gefährdeter Waldarten durch Förderung seltener gene­tischer Cluster
  • Mehr Forschung zu den genetischen Strukturen von Waldbäumen und anderen Wald­organis­men und ihre damit verbundene Anpassungsfähigkeit an sich ändernde Umwelt­bedingungen

Empfehlungen für die Ebene der Artenvielfalt:

  • Verstärkte Ausrichtung des Waldnaturschutzes auf Artenkörbe aus Ziel- und Indikatorarten
  • Vermehrter Einsatz attraktiver Schirmarten in der Kommunikation, um bei Praktikern und in der Öffentlichkeit das Interesse für komplexe und verborgene Lebensgemeinschaften zu wecken
  • Ansiedlung regional ausgestorbener Arten in wiederhergestellten Lebensräumen
  • Besserer Schutz und Förderung von Arten, die Lebensraum für andere Arten schaffen (Öko­system-Ingenieure) inklusive einer Verringerung sozialer und/oder ökonomischer Konflikt­potenziale über Kompensationszahlungen und Konfliktmanagement
  • Verstärkte Förderung von Baumarten, die besonders vielfältige Wirtspflanzen-Funktionen erfüllen wie Eiche, Zitterpappel, Hainbuche und die Weidenarten, sowie aller gefährdeten einheimische Baumarten

Empfehlungen für die Ebene der Einzelbäume:

  • Vorrangiger Erhalt von Habitatbäumen mit vielen und seltenen Mikrohabitaten als Langzeit­habitate
  • Auswahl von fakultativen Habitatbäumen neben obligatorischen Habitatbäumen mit Groß­höhlen, Horsten oder sonstigen Fortpflanzungs- und Ruhestätten der besonders geschützten Arten in einer Art und Weise, dass möglichst viele und diverse Mikrohabitate auf der Fläche bereitgestellt werden
  • Gezieltes Belassen gebrochener, geworfener oder altersbedingt abgestorbener Einzelbäume als kostengünstige und naturschutzfachlich hochwertige Ausgangsbasis für die Entwicklung von wertvollen Totholzstrukturen
  • Borkenkäferprävention in Naturschutzwäldern wenn möglich nicht durch teures und für die Artenvielfalt schädliches Entrinden, sondern durch Schlitzen der Borke
  • Stärkere Förderung der Totholzdiversität im Totholzmanagement
  • Förderung von Totholz vor allem im Tiefland, in Laubwäldern, in starken Dimensionen und auf besonnten Flächen
  • Gezielte Habitatförderung in Naturschutzvorrangflächen, die nicht Prozessschutzflächen sind, durch aktive Induktion von Habitatbäumen, Anreicherung von Totholz oder den Einsatz von Feuer

Empfehlungen für die Ebene der Lebensraumvielfalt:

  • Stärkere Berücksichtigung früher und später Sukzessionsstadien in Schutzgebietskonzepten zur Förderung der an diese Waldentwicklungsstadien gebundenen Arten
  • Ausbau von Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Entwicklung lichter Waldstrukturen
  • Erhalt bzw. Wiederherstellung seltener azonaler Waldgesellschaften
  • Erhalt bzw. Wiederherstellung kulturgeschichtlich geprägter, naturschutzfachlich wertvoller Waldnutzungsformen und daraus entstandener Waldtypen
  • Förderung von Mischbeständen standortheimischer Baumarten unter besonderer Beachtung der seltenen Baumarten; zur Erreichung dieses Ziels ist eine deutliche Reduktion hoher Schalenwildbestände erforderlich
  • Langfristige Sicherung der Habitatkontinuität von Altwaldresten über „ökologische Nach­hal­tigkeitseinheiten“ aus uralten, alten, mittelalten und jungen Beständen

Empfehlungen für die Ebene der Landschaftsvielfalt:

  • Systematische Schutzgebietsplanung für eine differenzierte Landnutzung mit einer aus­reichenden Zahl segregativer Elemente in einer überwiegend integrativen Matrix unter Berücksichtigung der Kriterien Naturnähe, Seltenheit, Gefährdung, Habitattradition und Größe
  • Konsequentes Umsetzen des Prinzips „Natur Natur sein lassen“ in Prozessschutzgebieten auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter intensiver Kommunikation mit der Bevöl­ke­rung; Beschränkung von Sanitärhieben auf  tatsächliche Konfliktsituationen
  • Verteilung eines begrenzten Flächenkontingents für Naturschutzvorrangflächen in einer Wald­landschaft eher auf mehrere hochwertige Teilflächen als Ausweisung einer großen Fläche
  • Reduktion negativer Effekte von Fragmentierung durch einen stärkeren Fokus auf die Auswei­tung qualitativ hochwertiger Habitatflächen als auf deren räumliche Anordnung
  • Stärkere Berücksichtigung gerichteter Standortsveränderungen durch Klimawandel und Einträge aus der Luft bei der Ausweisung zukünftiger Naturschutzvorrangflächen

 Instrumente zur Honorierung von Naturschutz im Wald

Vertragsnaturschutz im engeren Sinne, d. h. Anbieter und Nachfrager können sowohl die Leistungen als auch die Modalitäten der Vergütung frei verhandeln, hat bisher in Deutschland bestenfalls ein Nischendasein. Hinderungsgründe reichen von der Dominanz des Ordnungsrechts im Bereich des Naturschutzes im Wald, der Knappheit an Zeit und finanziellen Mitteln, mangelnden Kenntnissen, mangelnder Flexibilität der Förderverfahren, fehlender Kontinuität der Programminhalte und Finan­zierung, fehlendem gegenseitigen Vertrauen bis hin zum Risiko, das bisherige Bewirtschaftungsrecht des Waldes zu verlieren. Für ein Honorierungssystem, das diese Hinderungsgründe überwindet und ökonomische Anreize zur Durchführung von Naturschutzmaßnahmen im Wald setzt, schlagen wir folgende Eckpfeiler vor:

  • Die Mittelbereitstellung sollte von den jährlichen Haushaltsverhandlungen des Bundes und der Länder losgelöst werden. Eine erfolgversprechende Lösung wäre die Einrichtung einer Wald­naturschutzstiftung auf Zuwendungsbasis.
  • Es sollte von einer maßnahmenorientierten auf eine ergebnisorientierte Honorierung umge­stellt werden. Die Bestimmung geeigneter Indikatoren zur Leistungskontrolle ist aber zum Teil noch Gegenstand der naturwissenschaftlichen Forschung.
  • Verträge sollten auch für kürzere Zeiträume (≤ 10 Jahre) vereinbart werden können oder Ausstiegsoptionen enthalten. Bei beiderseitiger Zufriedenheit sollten sich die Verträge automatisch verlängern.
  • Die Zahlungshöhen sollten nach der Höhe des erreichten bzw. des angestrebten  Natur­schutz­niveaus gestaffelt werden. Daraus ergibt sich für Waldbesitzer der Anreiz, zum einen ein erreichtes Naturschutzniveau zu bewahren und zum anderen einen eingeschlagenen Pfad zur Erreichung von Naturschutzzielen weiter zu verfolgen.
  • Das Risiko, nach Auslaufen eines Naturschutzvertrages nicht mehr zur alten Bewirtschaftung zurückkehren zu können, ließe sich durch eine „Versicherungslösung“ abdecken. Ist die Rückkehr zur alten Bewirtschaftung aufgrund der Ansiedlung einer geschützten Art nicht möglich, erhalten die betroffenen Waldbesitzer eine vorab festgelegte Zahlung.
  • Ausschreibungsverfahren, bei denen die nachgefragte Leistung definiert und der Preis das Entscheidungskriterium ist, würden mögliche Mitnahmeeffekte marginalisieren.

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Veröffentlicht

2020-01-15

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