Das Mühlenkartell in Deutschland – Eine ökonometrische Analyse
DOI:
https://doi.org/10.12767/buel.v98i3.293Abstract
Insgesamt 60 Mühlenunternehmen hatten sich an Absprachen in den Jahren 2001 bis 2008 beteiligt, von denen 23 Mühlenunternehmen vom Bundeskartellamt mit einem Bußgeldbescheid geahndet wurden. Insgesamt wurden Bußgelder in Höhe von 65 Millionen Euro vom Bundeskartellamt gegen die 23 Unternehmen verhängt. Bei Preisabsprachen und Marktaufteilungen, die im Kartellrecht als Kernbeschränkungen angesehen werden, sieht das Kartellrecht die Spürbarkeit der Wettbewerbsbeschränkungen als Tatbestandsmerkmal als gegeben an. An diesem Punkt setzt dieser Artikel mittels einer quantitativen Analyse an. Das Ziel des Beitrags ist zu überprüfen, inwiefern der Missbrauch von Marktmacht in den Preisreihen von Getreide und Mehl tatsächlich spürbar ist bzw. ob sich das ausgewählte quantitative Analyseinstrument eignet, um Hinweise auf die Spürbarkeit identifizieren zu können. Auf Basis von Indizes für Erzeugerpreise von Mehl und Großhandelspreise für Getreide wird ein Vektor Fehler-Korrektur Modell mit asymmetrischer Preistransmission geschätzt. Die Ergebnisse zeigen, dass negative Abweichungen vom Gleichgewicht nach doppelt so schnell korrigiert werden wie positive Abweichungen. Ein abschließender Test auf Asymmetrie konnte keine statistische Signifikanz auf Basis gebräuchlicher Signifikanzniveaus liefern. Jedoch zeigen die Ergebnisse eine deutliche Tendenz, welche implizieren, dass weitere Forschung auf Basis qualitativ höherwertiger Datensätze notwendig ist, um die Eignung dieses quantitative Instrument als komplementäre Analysetechnik zum Kartellrecht weiter zu untersuchen. Die Ergebnisse sind sowohl für Juristen als auch Agrarökonomen interessant.
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