Die Anpassung der Weinvermarktung im Rahmen der Reform des deutschen Weinrechts
DOI:
https://doi.org/10.12767/buel.v100i2.419Abstract
Im vergangenen Jahr hat der deutsche Gesetzgeber die größte Reform des deutschen Weinrechts seit der Einführung des Prädikatsweinssystems von 1969 und der Neufassung von 1971 vollzogen. Jahrzehntelang war der Oechsle-Grad das dominierende Element der Klassifizierung deutscher Weine – oft zum Unmut deutscher Erzeuger und Händler.
Die gesetzliche Ausgangslage wurde oft als Grund dafür ins Feld geführt, dass der deutsche Wein sowohl im Inland als auch im Ausland Marktanteile verloren hat.
Die Weinrechtsreform sollte dies ändern und gleichzeitig den deutschen Wein für Verbraucherinnen und Verbraucher verständlicher machen.
Tatsächlich sind die Gründe dafür, dass Deutschland im internationalen Vergleich immer mehr an Boden verloren hat, vielschichtiger als die Fokussierung auf das Mostgewicht durch das bestehende Weinrecht.
Ziel dieses Artikels ist es diese Gründe aufzuzeigen und darzulegen, ob durch die Änderungen des Weingesetzes und der Weinverordnung die Ursachen umfänglich erfasst und Lösungen gefunden wurden. Zu diesem Zweck wird zunächst die bisherige Gesetzeslage dargestellt und in einem zweiten Schritt die wesentlichen Änderungen der Weinrechtsreform erläutert. Anschließend erfolgt eine Betrachtung der Reaktion verschiedener Interessensvertreter und Marktteilnehmer. Schließlich wird abschließend eine Bewertung der Anpassungen vor dem Hintergrund der Ziele des Gesetzgebers vorgenommen und ein Ausblick vor allem im Hinblick auf die Vermarktung des deutschen Weins gewagt.
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