Folgekonzepte für den Weiterbetrieb von landwirtschaftlichen Biogasanlagen
- Eine Betrachtung aus Betreiber- und Bankenperspektive
DOI:
https://doi.org/10.12767/buel.v101i1.461Abstract
Die Nutzung der Produkte aus der lokalen Biogaserzeugung in verschiedenen Sektoren kann sowohl zum Erreichen der Klimaziele als auch der Versorgungssicherheit, speziell für erneuerbaren Strom, Wärme und Kraftstoff, beitragen. Biogas kann somit einen wichtigen Baustein für die Defossilisierung des Energie- und Mobilitätssektors darstellen. Die Entwicklung des gesetzlichen Rahmens in Form der EEG Novellen hat jedoch gezeigt, dass sich in Zukunft durch die Stromerzeugung von landwirtschaftlichen Biogasanlagen voraussichtlich geringere Erlöse erzielen lassen werden als während der ersten Vergütungsphase. Um eine Zukunftsperspektive für Bestandsbiogasanlagen zu schaffen, müssen daher durch Folgekonzepte Anpassungen im Anlagenbetrieb realisiert werden. Durch Veränderungen und Erweiterungen des Anlagenbetriebes können neue Produkte und Märkte und somit Erlösquellen erschlossen werden. Chancen der Biogastechnologie lassen sich vor allem in der Möglichkeit der flexiblen Stromerzeugung und in den Potenzialen der Treibhausgaseinsparung gegenüber fossilen Treibstoffen identifizieren. Landwirte stehen somit vor der Herausforderung, Entscheidungen über Investitionen zur Realisierung von Folgekonzepten für ihre Biogasanlagen treffen zu müssen. Banken stehen vor der Entscheidung, diese Folgekonzepte zu finanzieren. Die Studie untersucht daher die Tragfähigkeit (Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit) von Folgekonzepten für landwirtschaftliche Biogasanlagen zur Fortsetzung der Stromvermarktung und zur Umstellung auf die Produktion von Biomethan zur Vermarktung als Bio-Kraftstoff aus Betreiber- und Finanziererperspektive. Es gilt zu prüfen, welche Investitionen noch finanzierbar sind und wie sich unterschiedliche Investitionsbeträge auf die Wirtschaftlichkeit der Fortführung auswirken.Downloads
Veröffentlicht
2023-01-18
Ausgabe
Rubrik
Artikel
Lizenz
Copyright (c) 2023 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Dieses Werk steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 4.0 International.