Mehr als „Gute fachliche Praxis“
– Vorschlag für eine anpassungsfähige Governance zum Erhalt resilienter Wälder und ihrer Ökosystemleistungen in Zeiten des globalen Wandels
DOI:
https://doi.org/10.12767/buel.vi235.463Abstract
Um Wälder und ihre Ökosystemleistungen auch unter den Bedingungen des globalen Wandels zu erhalten und nachhaltig nutzen zu können, wird im Kontext der geplanten Novellierung des Bundeswaldgesetzes unter dem Begriff der Guten fachlichen Praxis (GfP) die Konkretisierung von Mindeststandards für die Waldwirtschaft diskutiert. Dies trifft insbesonder auf naturschutzfachliche Mindeststandards zu. Im deutschen Forstrecht wird der Begriff der Guten fachlichen Praxis bisher nur selten verwandt und wenn, dann als abstrakte politische Leitlinie. Er ist inhaltlich ähnlich besetzt wie die sogenannte ordnungsgemäße Forstwirtschaft. Bisher erschwert eine mangelnde Konkretisierung der Guten fachlichen Praxis eine rechtssichere Umsetzung. Der Wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik (WBW) schlägt zur Bewältigung der Herausforderungen des globalen Wandels als Alternative zur Guten fachlichen Praxis ein umfassenderes Konzept für eine anpassungsfähige forstliche Governance vor. Es zielt auf eine neue Lastenverteilung zwischen Waldeigentümern und Gesellschaft ab und basiert auf einem breiten Instrumentenmix, um eine „Gesellschaftlich erwünschte forstliche Praxis“ zu erreichen. Das Fundament der anpassungsfähigen forstlichen Governance bilden die zwingend erforderlichen, sanktionsbewährten rechtlichen Mindeststandards der Waldbewirtschaftung, die sich aus der Gemeinwohlverpflichtung des Eigentums ergeben. Dazu gehören beispielsweise die Pflicht zur Walderhaltung oder das Betretungsrecht. Weitere Bestandteile des Instrumentenmixes sind, neben den klassischen ordnungsrechtlichen Instrumenten, verschiedene Förderinstrumente (bspw. zur Honorierung von Klimaschutz- oder Biodiversitätsleistungen), strukturelle Instrumente (bspw. zur Stärkung forstlicher Zusammenschlüsse), die Bereitstellung geeigneter Information inklusive der dafür erforderlichen Forschung sowie die Schaffung von Rahmenbedingungen, um Kooperationen mit und zwischen privaten Institutionen zu ermöglichen. Der WBW empfiehlt der Bundesregierung, dieses Stufen-Konzept zur Erreichung der „Gesellschaftlich erwünschten forstlichen Praxis“ bei der Novellierung des Bundeswaldgesetzes zu verankern.
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