Die Stickstoffbedarfswerte der Düngeverordnung (DüV) für Winterraps und Winterweizen sind 15-20% zu hoch angesetzt – eine Replik auf Kage et al. (2022): Stickstoffdüngung zu Winterraps und Winterweizen

Autor/innen

  • Friedhelm Taube Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung - Grünland und Futterbau/Ökologischer Landbau

DOI:

https://doi.org/10.12767/buel.v101i1.467

Abstract

Kage et al. (2022) haben eine umfängliche und beachtliche Auswertung und Analyse von mehrortigen und mehrjährigen Stickstoffsteigerungsversuchen sowohl zu Winterraps als auch zu Winterweizen vorgelegt mit dem Ziel, so die ‚DüV zu evaluieren‘ und ‚optimale N Düngungsintensitäten‘ für die genannten Kulturarten herzuleiten. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass die Vorgaben der DüV die Stickstoffbedarfswerte betreffend bei beiden untersuchten Kulturen zu wirtschaftlichen Einbußen von 18-20% im Vergleich zur Düngung in Höhe des ökonomischen Optimums führen und eine weitere Absenkung des Düngeniveaus um 20%, wie in den sogenannten ‚roten Gebieten‘ vorgegeben, nicht geboten sei, da andere Maßnahmen zur Vermeidung von Nährstoffausträgen zur Verfügung stünden. Dem wird im vorliegenden Aufsatz widersprochen: Unter Berücksichtigung (i.) adäquater mathematischer Funktionen zur Beschreibung der Ertrags-response auf steigende N-Düngung; (ii.) der Standarderträge für Winterweizen und Winterraps in der DüV und (iii.) der Beziehungen zwischen Stickstoff-Salden und N-Verlusten über den Pfad Sickerwasser wird konstatiert, dass gemäß der Zweckbestimmung des Düngegesetzes (§1, Absatz 4: Nährstoffverluste in die Umwelt so weit wie möglich zu vermeiden) eine Absenkung der Bedarfswerte der N Versorgung in der DüV für Winterweizen und Winterraps um 15-20% geboten ist. Mit dieser Reduktion des Düngebedarfs wird gleichermaßen der nachhaltigen Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit Rechnung getragen ebenso wie der Minimierung von Nährstoff¬über¬schüssen bei hohen Ertragsniveaus. Zudem stellt diese Anpassung eine Motivation dar, die im Beitrag skizzierten weiteren Maßnahmen der guten fachlichen Praxis auf den Betrieben in der Breite umzusetzen und im Sinne der EU-Farm to Fork – Strategie zu optimieren.

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Veröffentlicht

2023-03-02

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