Dreijährige Stoffstrombilanzierung auf Milchviehbetrieben in Nordwest-Niedersachsen unter Anwendung der Novellierungsvorschläge aus dem Evaluierungsbericht der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV)

Autor/innen

  • Friederike Sieve Universität Göttingen
  • Frerich Wilken Landwirtschaftskammer Niedersachsen
  • Johannes Isselstein Georg-August Universität Göttingen
  • Manfred Kayser Georg-August Universität Göttingen und Geo-Labor, Universität Vechta

DOI:

https://doi.org/10.12767/buel.v101i2.477

Abstract

Lokale Nährstoffüberschüsse stellen eine globale Herausforderung und eine Bedrohung für intakte Ökosysteme dar. Um Stickstoffüberschüsse zu reduzieren und eine effiziente Ausnutzung von Nährstoffen (N und P) zu fördern, muss ein Großteil der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland seit 2018 eine Stoffstrombilanz erstellen. Bei der Stoffstrombilanz handelt es sich um eine Hoftor-Bilanz, bei der alle Nährstoffzufuhren und -abfuhren (N und P) eines Jahres berücksichtigt werden (z.B. mineralische und organische Düngemittel, Futtermittel, Nutztiere, pflanzliche und tierische Erzeugnisse). Auf 23 Milchviehbetrieben in einer wichtigen Futterbauregion Niedersachsens wurden diese Daten erhoben und die Stoffstrombilanzen für drei Jahre (2019 – 2021) berechnet. Die Salden zeigen eine hohe Variabilität zwischen den Betrieben und den Jahren. Im dreijährigen Mittel liegen die Brutto-N-Salden bei durchschnittlich 133 kg N ha-1 (79 – 190 kg N ha-1) und die Brutto-P-Salden bei 24 kg P2O5 ha-1 (11 – 42 kg P2O5 ha-1). Der Mineraldüngerzukauf [kg N ha-1] wurde als Haupteinflussfaktor auf die Höhe des Brutto-N-Saldos und der Futterzukauf (inkl. Grobfutterzukauf) [kg P2O5 ha-1] als Haupteinflussfaktor auf die Höhe des Brutto-P-Saldos identifiziert. Für die Bewertung der Stickstoffsalden wurden die aus dem Evaluierungsbericht der aktuellen Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) stammenden Vorschläge (1-3) zu einem betriebsindividuellen maximal zulässigen Grenzwert angewandt. Die Ergebnisse zeigen, dass am seltensten der betriebsindividuelle Grenzwert berechnet nach Vorschlag 2 und am häufigsten der betriebsindividuelle Grenzwert berechnet nach Vorschlag 1 eingehalten wird. Die Analysen heben außerdem starke Jahreseffekte bei der Kalkulation der Stoffstrombilanz hervor.

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Veröffentlicht

2023-08-21

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