Tierwohlindikatoren für die betriebliche Eigenkontrolle
DOI:
https://doi.org/10.12767/buel.v102i3.515Abstract
Tierhalter:innen sind seit 2014 zur betrieblichen Eigenkontrolle gesetzlich verpflichtet, um das Wohlergehen ihrer Tiere regelmäßig und systematisch durch die Erfassung von Tierschutzindikatoren zu prüfen (§ 11 (8) TierSchG). Hierdurch können mögliche Tierwohlprobleme frühzeitig erkannt und Verbesserungsmaßnahmen eingeleitet werden. Für eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse einer betrieblichen Eigenkontrolle ist eine standardisierte Erhebung der Tierschutzindikatoren Voraussetzung. Die Leitfäden „Tierschutzindikatoren: Leitfaden für die Praxis – Rind“, „Schwein“, „Geflügel“ mit denen Tierhalter:innen das Tierwohl auf ihrem Betrieb systematisch erfassen können, wurden hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit überprüft und weiterentwickelt. Eine Online-Schulung, die Tierhalter:innen und andere Interessierte befähigt, die Tierschutzindikatoren zuverlässig zu erheben, sowie eine Excel®-Anwendung, mit der Daten erhoben und Ergebnisse auf Betriebsebene berechnet werden können, stehen im Internet kostenfrei zur Verfügung. In Abstimmung mit zahlreichen Expert:innen wurden auf Grundlage einer Delphi-Befragung, Literaturauswertungen und in Fachgesprächen ein Orientierungsrahmen mit Ziel- und Alarmwerten erarbeitet. Mit diesen können Tierhalter:innen ihre Ergebnisse vergleichen und einordnen, ob ggf. Handlungsbedarf zur Verbesserung des Tierwohls auf dem Betrieb besteht.
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