Warum werden die Ziele des Gewässerschutzes mit der Düngegesetzgebung in Deutschland nicht erreicht?
Antworten und Schlussfolgerungen aus dem Nährstoffbericht Niedersachsen 2023/2024
DOI:
https://doi.org/10.12767/buel.v103i2.555Abstract
Die Gewässerbelastung durch Einträge von Stickstoff (N) und Phosphor (P) aus der Landwirtschaft ist durch zwei gegensätzliche Entwicklungen gekennzeichnet: seit der Novellierung der Düngeverordnung (DüV) 2017 sind die N- und P-Überschüsse deutlich gesunken, die Ziele der Nitratrichtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie werden aber weiterhin verfehlt. Anhand des Nährstoffberichts für Niedersachsen 2023/2024 werden Ursachen für diese Diskrepanz und die Defizite der Düngeverordnung (DüV) als zentralem Instrument im Gewässerschutz aufgezeigt. In Niedersachsen haben sich die Herbst-Nmin-Mengen von 2008 bis 2023 nicht verändert und die gemessenen Nitratkonzentrationen im Sickerwasser in Tiefbohrungen auf Ackerflächen sind nur geringfügig von im Mittel 69 mg/l (2016-2018) auf 62 mg/l (2021-2023) zurückgegangen. Im längerfristigen Verlauf ist die Nitratkonzentration im Grundwasser in Niedersachsen im Mittel von 1.142 Messstellen (mit einer Konzentration > 5 mg /l) von 2012 bis 2023 mit 56 mg/L nahezu unverändert geblieben. Die Berechnung einer potenziellen Nitratkonzentration im Sickerwasser, wie vom LBEG durchgeführt, ist nicht geeignet, Veränderungen der Grundwasserbelastung anzuzeigen. Der Nährstoffbericht erklärt die ausbleibenden Verbesserungen mit der langen Reaktionszeit, mit der die N-Überschüsse in einer Messstelle eintreffen. Es wird allerdings versäumt, für diejenigen Messstellen mit bekannter kurzer Reaktionszeit (< 10 Jahren) getrennt zu untersuchen, ob dort bereits Erfolge im Gewässerschutz erkennbar werden. Für die Weser und die Ems wird das Bewirtschaftungsziel von 2,8 mg gesamt-N/L 2023 deutlich verfehlt. Die Zielwerte der Gesamtphosphorkonzentration wurden 2023 an 63 % der Messstellen in Fließgewässern in Niedersachsen überschritten. Auf Basis der DüV-Vorgabe zur zulässigen P-Düngung wird für Niedersachsen insgesamt ein negativer P-Düngesaldo von -3,6 kg P/ha berechnet. Mit den P-Düngungsempfehlungen des VDLUFA (2018) ergibt sich jedoch ein P-Überschuss bereits allein aus der Tierhaltung von 5,6 kg P/ha, der mit Wirtschaftsdüngern aus Niedersachen in andere Bundesländer verbracht werden müsste.
Für eine substanzielle Verminderung der N- und P-Gewässereinträge muss das nationale Aktionsprogramm nachgebessert werden. Die Regelungen der DüV müssen überprüft und ergänzt werden, insbesondere das Verfahren zur N-Düngebedarfsermittlung ist durch unabhängige Fachgremien an den aktuellen Stand des Wissens anzupassen und die N-Nachlieferung aus verschiedenen Quellen ist dabei wesentlich stärker zu berücksichtigen. Weiterhin müssen die betrieblichen Nährstoffflüsse erfasst und das Wirkungsmonitoring muss umgesetzt werden. Schließlich sind zukünftig auch die Reaktionszeiten der Messstellen abzuschätzen und die roten Gebiete sind auf Basis der Nitratkonzentration im Grundwasser mit Einbezug des Denitrifikationswertes (N2-Exzess) neu auszuweisen.
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