Konsequenzen aus der Anrechnung von Gärresten pflanzlicher Herkunft auf die N-Ausbringungsobergrenze organischer Düngemittel und auf die Derogation – Status quo und Empfehlungen
DOI:
https://doi.org/10.12767/buel.v92i3.50Abstract
Eine deutschlandweite Analyse des regionalen Wirtschaftsdüngeranfalls offenbart, dass insbesondere Regionen in Nordwestdeutschland durch einen beachtlichen Wirtschaftsdüngeranfall sowohl tierischer als auch pflanzlicher Herkunft gekennzeichnet sind. Bisher mussten Gärreste pflanzlicher Herkunft aus der Biogasproduktion im Hinblick auf die Ausbringungsobergrenze von 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar nicht berücksichtigt werden.
Mit der anstehenden Novellierung der Düngeverordnung soll dies allerdings geändert werden. Eine dabei diskutierte Ausbringungsmenge bis zu 250 Kilogramm Stickstoff für Acker- und Grünlandflächen von Biogaserzeugern würde teilweise zu einer betriebswirtschaftlichen Entlastung der ansonsten zukünftig sich verändernden regionalen Nährstoffproblematik und dem damit verbundenen Flächenbedarf zur Wirtschaftsdüngerverbringung führen. Allerdings wäre eine derartig generelle Vorgehensweise aus ökologischer und pflanzenbau-technischer Sicht fragwürdig. Demgegenüber kann die Derogation für intensiv genutzte Grünlandflächen als wirksames und sinnvolles Instrument verstanden werden, das sowohl zur Entlastung der einzelbetrieblichen als auch der regionalen Stickstoff-Problematik beitragen kann, ohne dabei die Belange des Wasserschutzes außer Acht zu lassen.
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