Zur Umsetzung des Kükentötungsverbots in Deutschland
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
Laut dem 6. Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes dürfen männliche Küken der Legelinien seit dem 1.1.2022 nicht mehr getötet werden. Vor diesem Hintergrund betrachtet der Beitrag
Zur Umsetzung des Kükentötungsverbots in Deutschland
die Entwicklungen in Deutschland nach dem Inkrafttreten des Tötungsverbots männlicher Küken der Legelinien bezüglich der Hintergründe und Auswirkungen u. a. auf die Erzeugung von Eiern, Küken, Junghennen, Bruderhähnen, Zweinutzungshühnern, ... in Deutschland.
Weiterführende Informationen und innovative Projekte zu diesem Thema finden Sie im Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung (FISA), www.fisaonline.de .
- Verbundprojekt: Anwendung der endokrinologischen In-ovo-Geschlechtsbestimmung beim Haushuhn mittels Liquid-Chromatographie-Massenspektrometrie (LC-MS) zur Entwicklung marktreifer Konzepte
- Huhn³ - Entwicklung von Hühnerrassen mit balancierten Lege-, Mast- und Tierwohleigenschaften
- Vergleich der Mast- und teilweise auch Legeleistung von innovativen Hühnerkreuzungen zur Zweinutzung zur Abschätzung ihrer Eignung für eine privatwirtschaftlich unabhängige Geflügelzucht für die ökologische Landwirtschaft
- Zweinutzungshühner im Ökolandbau – Zucht und Potentialermittlung geeigneter Herkünfte sowie Umsetzung in die Praxis. Koordination. Mainz
- Konzeption einer Ökologischen Hühnerzucht - mit besonderer Beachtung einer möglichen Zweinutzung
- Aufbau von Wertschöpfungsketten für regionale Zweinutzungshühner in Baden-Württemberg
- Fleischqualität von Zweinutzungshühnern
- Bruderweide
- Mast von Öko-Hybrid-Hähnen mit wirtschaftseigenem Futter
Ihre Redaktionen
BüL-Berichte über Landwirtschaft & FISA-Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung
PS:
Verbot des Kükentötens
Quelle: BMEL-Website, Artikel vom 24. April 2023
Gesetz zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes, des Öko-Kennzeichengesetzes und des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Verbot des Kükentötens
Quelle: BGBl. 2023 I Nr. 219 vom 23.08.2023