Agrarholz als ökologische Vorrangfläche im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik
DOI:
https://doi.org/10.12767/buel.v95i2.164Abstract
Eine der wichtigsten Neuerungen der GAP nach der Reform 2013 ist das Greening. Der Erhalt der Direktzahlungen ist seither an drei konkrete Umweltmaßnahmen (Anbaudiversifizierung, Erhalt von Dauergrünland, Bereitstellung von ÖVF) gebunden. Landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als 15 ha Ackerland müssen mindestens 5 % ihrer Ackerfläche als ÖVF bereitstellen. Eine Möglichkeit zur Erfüllung der Greening-Auflagen ist die Anlage bzw. Ausweisung von Agrarholz als ÖVF. Als Agrarholz werden schnellwachsende Bäume wie Weiden oder Pappeln auf landwirtschaftlichen Flächen bezeichnet. Bislang gibt es noch keine Studien, die die Bedeutung von streifenförmig integriertem Agrarholz als ÖVF im Rahmen des Greenings analysieren. Dieser Beitrag trägt dazu bei, diese Forschungslücke zu schließen. Es werden auf der Basis einer Literaturanalyse die Vorteile und Chancen von Agrarholz für den Landwirt, den Verbraucher sowie den Umwelt- und Naturschutz ebenso wie mögliche Risiken und Hemmnisse aufgezeigt. Zudem werden erste Zahlen zu Anbauumfängen von verschiedenen ÖVF-Maßnahmen aus den Antragsjahren 2015 und 2016 untersucht. Bei der Wahl der ÖVF-Maßnahmen sind in Deutschland erhebliche regionale Untersiede zu erkennen. Insgesamt zeigt die Literaturanalyse, dass streifenförmiges Agrarholz als ÖVF trotz der bisher geringen Beachtung durch die Landwirtschaft ein erhebliches Potential zur Erfüllung der Greening-Anforderungen besitzt. Abschließend werden Empfehlungen an die Politik ausgesprochen, deren Umsetzung die Attraktivität von Agrarholz als ÖVF erhöhen würde.
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