Erprobung und Evaluierung eines neuen Verfahrens für die Bewertung und finanzielle Honorierung der Biodiversitäts-, Klima- und Wasserschutzleistungen landwirtschaftlicher Betriebe („Gemeinwohlprämie“)

Autor/innen

  • Helge Neumann Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL) e.V.
  • Uwe Dierking
  • Friedhelm Taube

DOI:

https://doi.org/10.12767/buel.v95i3.174

Abstract

Der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) schlägt ein neues Modell zur zukünftigen Ausrichtung der Direktzahlungen der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) vor. Kerninhalt des Vorschlages ist es, die flächengebundenen Biodiversitäts-, Wasser- und Klimaschutzleistungen einzelner landwirtschaftlicher Betriebe mit einem Punktwertverfahren zu ermitteln und entsprechend des erzielten Gesamtpunktwertes durch eine „Gemeinwohlprämie“ finanziell zu vergüten. Das Bewertungsverfahren, das die Grundlage für die Ermittlung der Betriebszahlungen darstellt, wurde am Beispiel Schleswig-Holsteins entwickelt und beinhaltet fünf Bewertungskategorien mit insgesamt 22 Eingangsgrößen (Flächennutzungsparameter, Nährstoffbilanzen). Die Berechnung der Gemeinwohlprämie (€/Betrieb) erfolgt durch Multiplikation des einzelbetrieblichen Gesamtpunktwertes mit einer Vergütung (€/Punkt) sowie der Betriebsfläche (ha).

Die Ergebnisse einer Erprobung an Landwirtschaftsbetrieben (n=32) in Schleswig-Holstein im Jahr 2016 zeigen, dass das Bewertungsverfahren im Hinblick auf die Datenverfügbarkeit sowie den Zeitaufwand für die Datenerhebung praktikabel ist. Die Betriebsbewertungen lieferten zudem diskrete und durchgehend plausible Resultate. Analysen zu möglichen Auswirkungen auf die Flächenzahlungen der Projektbetriebe ergaben, dass das Konzept der Gemeinwohlprämie eine unmittelbare Umsetzung des Prinzips „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ beinhaltet. Nach den Ergebnissen von Modellrechnungen werden die beabsichtigten Allokationen und Anreizwirkungen im Vergleich zu den aktuellen Betriebszahlungen umso mehr erreicht, je höher die einzelbetrieblich erzielten Punkte honoriert werden.

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Veröffentlicht

2017-12-20

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