Die ökonomische Resilienz von Ackerbaubetrieben zur GAP-Reform ab 2023

Welches Potenzial bietet der Gestaltungsspielraum der Umverteilungsprämie zur Stützung kleiner und mittlerer Betriebe?

Autor/innen

  • Jost-Frederik Wendt Georg-August-Universität Göttingen

DOI:

https://doi.org/10.12767/buel.v100i2.416

Abstract

Die Europäische Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, sich in der Ausgestaltung ihrer Nationalen Strategiepläne auf eine gerechtere Verteilung der Einkommensbeihilfen zu Gunsten der Resilienz kleiner und mittlerer Betriebe zu konzentrieren. Der Gestaltungsspielraum der Umverteilungsprämie wird dabei als eine wesentliche agrarpolitische Stellschraube angepriesen. Der vorliegende Beitrag liefert einen Vorstoß, erstens, die ökonomische Resilienz von deutschen Ackerbaubetrieben zur neuen GAP-Reform ab 2023 abzubilden. Zweitens, zu prüfen, inwieweit eine alternative Gewichtung der Umverteilungsprämie das Potenzial bietet, explizit kleine/mittlere Betriebe stützen zu können. Die empirische Untersuchung gelingt mit Hilfe eines zweidimensionalen Bewertungsansatzes, der die Resilienz auf Grundlage der Betriebskonfiguration und der Kreditausfallwahrscheinlichkeit schätzt. Das Testbetriebsnetz Landwirtschaft der Wirtschaftsjahre 2015/16 bis 2019/20 bildet die Datengrundlage. Die Ergebnisse zeigen, dass die Ausweitung der Umverteilungsprämie mit der GAP ab 2023 zu keiner Verbesserung der ökonomischen Resilienz von kleinen/mittleren Ackerbaubetrieben im Vergleich zum auslaufenden Agrarpaket führt. Eine starke Ausweitung des Budgetanteils für die Umverteilungsprämie auf 30 % deutet jedoch an, dass kleine/mittlere Betriebe hier stärker profitieren als große. Insgesamt scheint die ökonomische Resilienz eines Betriebs weniger durch die Betriebsgröße als durch mögliche Effizienzunterschiede determiniert zu sein. Schlussfolgernd wird das Repertoire an Stützungselementen nur unzureichend mit der realen Bedürftigkeit von landwirtschaftlichen Betrieben abgestimmt. Zudem ist die Umverteilungsprämie nur bis zu einem gewissen Grad dazu befähigt, aufkommende Effizienznachteile möglichst betriebsindividuell kompensieren zu können. In Anbetracht einer stärker resilienz- und leistungsorientierten GAP obliegt der Fortführung des Systems flächengebundener Direktzahlungen damit keine Rechtfertigung mehr.

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Veröffentlicht

2022-05-25

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